Tourismusabgabe

Unsere Ziele

Der Kur- und Verkehrsverein e. V. Bad Pyrmont (KVV) wird von einem Vorsitzenden und dem aus den verschiedenen Sparten der Wirtschaft gewählten Vorstand geführt.

Regelmäßige Sitzungen und Versammlungen ergeben eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Im Turnus von drei Jahren werden Vorstandswahlen durchgeführt. Jedes Mitglied kann kandidieren.

8 überzeugende Gründe, die für eine Mitgliedschaft im Kur- und Verkehrsverein sprechen:

1. Mit Ihrer Mitgliedschaft im KVV und Ihren Beiträgen sorgen Sie dafür, dass keine Fremdenverkehrsabgabe eingeführt wird.

2. Der KVV ist Gesellschafter der Bad Pyrmont Tourismus GmbH und hat im Aufsichtsrat drei kompetente Stimmen neben Stadt (4 Stimmen) und Staatsbad (4 Stimmen).

3. Der KVV verwendet seine Mitgliedsbeiträge fast ausschließlich für die Bad Pyrmont Werbung und das Ortsmarketing der Bad Pyrmont Tourismus GmbH.

4. Der KVV kann hier bei kur- und fremdenverkehrspolitischen Entscheidungen wesentlichen Einfluss nehmen und die Interessen seiner Mitglieder vertreten.

5. Der KVV ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern des Hotels-, weiteren Übernachtungs- und Gaststättengewerbes, der Kliniken und Sanatorien, des Handels, Handwerks und Gewerbes, sowie aus freien Berufen, Ärzten und Privatpersonen und vertritt bereits seit 1873 die Interessen seiner Mitglieder und hat wesentlich zum Erfolg unseres traditionellen Heilbades beigetragen.

 

6. Der KVV ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner für seine Mitglieder und die, die es werden möchten. Er strebt eine Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung seiner Mitglieder an.

7. Der KVV bietet Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zur Qualifikation der Mitgliedsbetriebe an

8. Der KVV greift allgemein interessierende Themen auf , auf deren Umsetzung er im Sinne seiner Mitglieder hinwirken möchte.

 

Werden auch Sie Mitglied im Kur- und Verkehrsverein, dem Sprachrohr der Bad Pyrmonter Wirtschaft, damit auch Ihre Meinung gehört wird.

Unsere Satzung finden Sie hier und Beitragsstaffeln auf der Seite Mitglied werden.

Wir interessieren uns und freuen uns auf Sie.
Der Vorstand

Erläuterungen zur Tourismusabgabe KVV

Alle angegeben €-Werte sind eine Hochrechnung auf Basis von vergleichbar erhobenen Tourismusabgaben. Als Bezugsgröße sind immer 100.000 € Umsatz des Betriebes gewählt. Macht der Betrieb also einen Umsatz von 300.000 € muss der angegebene Wert mit 3 multipliziert werden und ergibt dann die tatsächlich zu leistende Tourismusabgabe. Macht der Betrieb einen Umsatz von 1.000.000 € muss der Wert mit 10 multipliziert werden, damit die tatsächliche Abgabe herauskommt. Die Werte für den Vorteilssatz und den Gewinnsatz entsprechen den in anderen Fällen vor dem BVG ausgeklagten Gewinn- und Vorteilssätzen, sind also als fest anzusehen.

Als Hebesatz/Multiplikator/Beitragssatz sind 12,9% zu Grunde gelegt. Dieser Satz richtet sich nach der örtlichen Wirtschaftsleistung. Ist der Umsatz in Bad Pyrmont tendenziell höher als in den Vergleichsstädten, kann der Beitragssatz sinken. Die Wahrscheinlichkeit ist aber eher gering.

Die Anzahl Gewerbebetriebe ist in Bad Pyrmont eher kleiner, was den Beitragssatz insbesondere erhöhen würde. In der Tabelle sind Gruppen von Gewerben zusammengefasst und es sind immer der niedrigste und der höchste Satz einer Gruppe angegeben. Da die angestrebte Umlage noch undefiniert ist und in Bad Pyrmont zwischen 400.000 € und 600.000 € liegen kann, sind in den zwei Spalten entsprechende Berechnungen für die jeweilige Umlagehöhe angegeben.

Um das Ganze exemplarisch zu erklären hier zwei Modellrechnungen:

1. Pizza/Döner-Gastronomie
Umsatz: 250.000,- €
Umlagehöhe der Tourismusabgabe: 400.000,- €
Zu zahlende Tourismusabgabe: 3.108,- €
Umlagehöhe der Tourismusabgabe: 600.000,- €
Zu zahlende Tourismusabgabe: 4.663,- €

2. Bekleidung/Lederwaren/Schuhe/Zeitungen etc.
Umsatz: 250.000,- €
Umlagehöhe der Tourismusabgabe: 400.000,- €
Zu zahlende Tourismusabgabe: 1675,- €
Umlagehöhe der Tourismusabgabe: 600.000,- €
Zu zahlende Tourismusabgabe: 2515,- €

Für die Ermittlung der Umsätze ist die Stadt berechtigt, diese bestätigt durch den Steuerberater zu erheben. Folgt man der Aufforderung nicht, darf geschätzt werden.

Download Tourismusabgabe Bad Pyrmont Tabelle